Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung erläutert, wie NAQ Systems Limited (Q•NAQ, wir, uns oder unser) personenbezogene Daten im Zusammenhang mit qnaq.com und verbundenen Anwendungen, Mitteilungen, Veranstaltungen und Diensten, die auf diese Erklärung verweisen, erhebt, verwendet, weitergibt, aufbewahrt, schützt und anderweitig verarbeitet (die Plattform).
Verantwortlicher: NAQ Systems Limited, Unternehmensnummer 812051, 18 Mallow Street Upper, Limerick, V94 N12Y, Irland.
Datenschutzkontakt: legal@qnaq.pro
Website: qnaq.com
Deutsch (DE) bezeichnet die Sprache dieser Fassung, nicht ihren räumlichen Geltungsbereich. Diese Erklärung gilt weltweit, vorbehaltlich zwingender lokaler Hinweise und Rechte.
1. Geltungsbereich und Rollen
1.1 Q•NAQ als Verantwortlicher
Q•NAQ handelt im Allgemeinen als Verantwortlicher, „Unternehmen“ oder gleichwertige verantwortliche Organisation für die Verwaltung von Nutzerkonten, den Betrieb der Plattform, Zahlungsaufzeichnungen, Sicherheit, Betrugsprävention, Produktanalysen, Support, Moderation, das eigene Marketing von Q•NAQ sowie für KI-Funktionen, deren Zwecke und wesentliche Mittel Q•NAQ bestimmt.
1.2 Arbeitgeber und andere Nutzer als eigenständige Verantwortliche
Ein Arbeitgeber, Personalvermittler oder anderer Nutzer, der über die Plattform personenbezogene Daten erhält und die Zwecke und Mittel der weiteren Verarbeitung eigenständig bestimmt, handelt, soweit das anwendbare Recht dies vorsieht, als eigenständiger Verantwortlicher oder als gleichwertige verantwortliche Organisation für diese Verarbeitung. Es gelten sein eigener Datenschutzhinweis und seine eigenen gesetzlichen Pflichten. Ein Arbeitgeber entscheidet beispielsweise eigenständig, wie er Kandidatendaten bewertet, Kandidaten kontaktiert, Kandidatendaten aufbewahrt und Einstellungsentscheidungen trifft. Allein die Möglichkeit, eine Veröffentlichung einzusehen, berechtigt einen Nutzer nicht, personenbezogene Daten für einen sachfremden Zweck zu erheben oder zu verwenden. Bestimmen Q•NAQ und eine andere Partei gemeinsam die Zwecke und Mittel eines Verarbeitungsvorgangs, wird Q•NAQ ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten entsprechend dem anwendbaren Recht bestimmen und zuweisen.
Q•NAQ kontrolliert die außerhalb der Plattform stattfindende Verarbeitung durch einen eigenständigen Nutzer nicht und ist dafür nicht allein deshalb verantwortlich, weil der Erstkontakt über die Plattform erfolgte. Q•NAQ setzt jedoch die anwendbaren Plattformregeln durch und erfüllt die Q•NAQ unmittelbar auferlegten Pflichten.
1.3 Q•NAQ als Auftragsverarbeiter
Q•NAQ handelt nur bei Verarbeitungen als Auftragsverarbeiter oder Dienstleister, die Q•NAQ im Auftrag eines Kunden und auf dessen dokumentierte Weisung durchführt, ohne die Zwecke oder wesentlichen Mittel des Kunden zu bestimmen. Diese Verarbeitung muss durch die einschlägige Unternehmensvereinbarung und den Zusatz zur Auftragsverarbeitung geregelt sein. Ob Q•NAQ als Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter oder Dienstleister handelt, richtet sich nach den tatsächlichen Rollen der Parteien und dem anwendbaren Recht und nicht allein nach der Bezeichnung im Vertrag.
1.4 Nutzerrollen und Sichtbarkeit
Ein Arbeitgeber-Nutzerkonto steht nur einer juristischen Person beliebiger Rechts- oder Organisationsform zur Verfügung, die nach anwendbarem Recht ordnungsgemäß gegründet oder registriert wurde, oder einer natürlichen Person, die rechtmäßig als Einzelunternehmer, Einzelkaufmann, Privat- oder Individualunternehmer oder in einer gleichwertigen Eigenschaft registriert oder förmlich anerkannt ist. Eine nicht registrierte natürliche Person und eine Organisation, die weder juristische Person noch rechtmäßig registriertes Unternehmen ist, kommt für den Arbeitgeberstatus nicht in Betracht. Ein Kandidaten-Nutzerkonto steht nur der natürlichen Person zur Verfügung, auf die es sich bezieht. Befugtes Personal kann ein Arbeitgeber-Nutzerkonto im Namen des Arbeitgebers verwalten.
Nach ihrer Aktivierung und während ihrer aktiven Laufzeit sollen Stellenanzeigen und Kandidatenprofile über die gewöhnliche Benutzeroberfläche der Plattform für jeden authentifizierten registrierten Nutzer sichtbar sein, ohne Beschränkung nach der Rolle Arbeitgeber oder Kandidat; vorbehalten bleiben ausschließlich der Status des Nutzerkontos, Moderation, geografische oder rechtliche Beschränkungen sowie die technische Verfügbarkeit. Eingeschränkt zugängliche Kontaktfelder, private Nachrichten, Bewerbungsunterlagen, Abrechnungsdaten, Verifizierungsdaten und sonstige eingeschränkte Informationen gehören nicht zu dieser allgemeinen Sichtbarkeit. Ein Zugriff ohne Nutzerkonto oder eine externe Indexierung erfolgt nur, wenn Q•NAQ dies tatsächlich aktiviert und den veröffentlichenden Nutzer eindeutig informiert.
2. Von uns erhobene personenbezogene Daten
Welche Daten konkret erhoben werden, hängt vom Nutzer, von der Funktion, den Einstellungen, dem Land und der Interaktion ab.
2.1 Nutzerkonto- und Identitätsdaten
- Q•NAQ kann den Namen, Nutzernamen, die E-Mail-Adresse, Telefonnummer, den Passwort-Hash, die Sprache, Zeitzone und die Nutzerkontokennungen eines Nutzers erheben.
- Q•NAQ kann eine Bestätigung des Alters oder Geburtsdatums sowie Angaben zur Geschäftsfähigkeit erheben.
- Q•NAQ kann den Namen einer Organisation, Titel, Rolle, geschäftliche Kontaktdaten, Unternehmensnummer, Steuernummer, Angaben zur Vertretungsbefugnis und Administratorberechtigungen erheben.
- Q•NAQ kann Identitäts-, Unternehmens-, Vertretungs-, Sanktions-, Betrugs- oder Verifizierungsunterlagen erheben.
- Q•NAQ kann ein Profilbild, einen Avatar, eine elektronische Signatur und Kommunikationspräferenzen erheben.
2.2 Kandidaten- und berufliche Daten
- Q•NAQ kann die Identität eines Kandidaten und die Bestätigung erheben, dass das Profil die natürliche Person betrifft, die das Kandidatenkonto führt.
- Q•NAQ kann Angaben zum beruflichen Werdegang, zur Ausbildung, zu Fähigkeiten, Qualifikationen, Zertifizierungen, Portfolioinformationen, Sprachen, Verfügbarkeit und beruflichen Interessen erheben.
- Q•NAQ kann Angaben zur bevorzugten Position, zum Standort, zum Remote-Arbeitsstatus, zu Vergütungserwartungen, zur Kündigungsfrist und zur Arbeitsberechtigung erheben.
- Q•NAQ kann einen Lebenslauf, einen CV, ein Kandidatenprofil, Anschreiben, Bewerbungsunterlagen, Referenzen, Links und hochgeladene Dateien erheben.
- Q•NAQ kann Angaben zur Nationalität oder Staatsangehörigkeit nur erheben, wenn sie rechtmäßig für Zwecke der Arbeitsberechtigung bereitgestellt werden.
- Q•NAQ kann aus Profilinhalten Informationen erzeugen oder ableiten, beispielsweise Kompetenzkategorien, Relevanzsignale und vorgeschlagene Übereinstimmungen.
2.3 Daten von Arbeitgebern und Stellenanzeigen
- Q•NAQ kann die Identität, Rechtsform, Registrierung oder den gleichwertigen Status, die einstellende Organisation, Branche, Größe, Website, den Standort, Kontaktpersonen und den Verifizierungsstatus einer juristischen Person oder eines registrierten Unternehmers erheben.
- Q•NAQ kann eine Stellenbezeichnung, Beschreibung, Qualifikationen, den Arbeitsort, die Vergütung, Zusatzleistungen, Vorauswahlfragen und Veröffentlichungseinstellungen erheben.
- Q•NAQ kann Kandidatensuchen, Filter, gespeicherte Ergebnisse, Kontakte, den Bewerbungsstatus, Notizen und Workflow-Aktivitäten erheben.
- Q•NAQ kann Nachweise über die Befugnis erheben, eine Organisation zu vertreten oder eine Stelle auszuschreiben.
2.4 Inhalte und Kommunikation
- Q•NAQ kann Nutzerinhalte, Formulare, Prompts, KI-Eingaben und -Ausgaben, Übersetzungen, Feedback, Meldungen, Beschwerden und Moderationseingaben erheben.
- Q•NAQ kann Plattformnachrichten und zugehörige Metadaten wie Absender, Empfänger, Zeitpunkt, Status und Missbrauchssignale erheben.
- Q•NAQ kann Support-E-Mails, Chatprotokolle, Antworten auf Umfragen, Veranstaltungsinformationen, Beschwerden, Stornierungs- oder Widerrufserklärungen und entsprechende Bestätigungen sowie Streitunterlagen erheben.
- Q•NAQ kann Anrufmetadaten und Aufzeichnungen erheben, wenn ein Anruf aufgezeichnet wird, nachdem Q•NAQ alle nach dem anwendbaren Recht erforderlichen Hinweise erteilt und alle nach diesem Recht erforderlichen Einwilligungen eingeholt hat.
2.5 Transaktions- und Abrechnungsdaten
- Q•NAQ kann Daten zu Bestellung, Produkt, Veröffentlichung, Veröffentlichungspaket, Guthaben für Stellenanzeigen, Punkt, Kontaktguthaben, direkter Freischaltung von Kontaktdaten, entgeltlicher Kontaktanfrage, Premium, VIP, Highlight, Boost, Menge, Preis, Währung, Steuer, Rechnungsanschrift, Ländernachweis, Rechnung, Erstattung und Rückbuchung erheben.
- Q•NAQ kann Kunden-, Zahlungsmittel-, Transaktions-, Autorisierungs- und Betrugskennungen des Zahlungsanbieters erheben.
- Q•NAQ kann die letzten vier Ziffern einer Zahlungskarte, die Kartenmarke, Ablaufinformationen oder tokenisierte Angaben erheben, die der Zahlungsanbieter bereitstellt.
- Q•NAQ kann Zeitstempel im Zusammenhang mit der Annahme, dem Zustand von Kontrollkästchen, der Fassung von Rechtsdokumenten, der Zahlung, Aktivierung, dem Verbrauch, der Verfügbarkeit, dem Ablauf, der Stornierung, dem Widerruf und der Bestätigung erheben, einschließlich des 30-tägigen Veröffentlichungszeitraums und der 90-tägigen Gültigkeit des Pakets.
Nach der derzeitigen Architektur erhält und speichert Q•NAQ weder die vollständige Zahlungskartennummer noch den Kartenprüfcode. Diese Angaben werden vom Zahlungsanbieter verarbeitet.
2.6 Geräte-, Netzwerk- und Nutzungsdaten
- Q•NAQ kann eine IP-Adresse, Geräte- und – soweit zulässig – Werbekennungen, Browsertyp, Betriebssystem, Anwendungsversion, Sprache, Zeitzone, Bildschirmeigenschaften und Geräteeigenschaften erheben.
- Q•NAQ kann Anmelde-, Clickstream-, Such-, Filter-, Seiten-, Funktions-, Sitzungs-, Verweis-, Kampagnen- und Interaktionsdaten erheben.
- Q•NAQ kann einen aus einer IP-Adresse oder Zahlungsnachweisen abgeleiteten ungefähren Standort sowie einen genauen Standort nur dann erheben, wenn eine Funktion ihn mit der erforderlichen Berechtigung anfordert.
- Q•NAQ kann Daten aus Cookies, SDKs, Pixeln und lokalem Speicher sowie Einwilligungs- und Präferenzdaten erheben.
- Q•NAQ kann Diagnose-, Absturz-, Leistungs-, Sicherheits-, Bot-, Missbrauchs- und Betrugssignale erheben.
2.7 Moderations-, Sicherheits- und Rechtsdaten
- Q•NAQ kann gemeldete Inhalte, Beweismittel, Kennungen der meldenden und der betroffenen Person, Rechtsgrundlagen, Entscheidungen, Begründungen, Beschwerden und Aufzeichnungen über wiederholten Missbrauch erheben.
- Q•NAQ kann Signale zu Identitätsmissbrauch, Spam, Betrug, Sanktionen, Sicherheit und Zahlungsrisiken erheben.
- Q•NAQ kann Anfragen von und Antworten an Behörden, Gerichte, Aufsichtsbehörden, Rechteinhaber und Strafverfolgungsbehörden erheben.
- Q•NAQ kann Informationen erheben, die zur Begründung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind.
2.8 Sensible Daten
Nutzerinhalte können Gesundheitsdaten oder Angaben zu Behinderungen, zur rassischen oder ethnischen Herkunft, zu religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, politischen Meinungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung, genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung, Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen oder Straftaten oder andere sensible Daten offenbaren. Q•NAQ verlangt solche Daten nicht in einer gewöhnlichen Veröffentlichung, und Nutzer sollen sie nicht bereitstellen, es sei denn, die Offenlegung ist erforderlich, rechtmäßig und angemessen geschützt.
Q•NAQ verwendet sensible Daten nicht, um geschützte Merkmale abzuleiten oder Werbung gezielt auszurichten. Soweit das Datenschutzrecht der EU oder des Vereinigten Königreichs gilt, verarbeitet Q•NAQ besondere Kategorien personenbezogener Daten nur, wenn sowohl eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6 als auch eine einschlägige Voraussetzung nach Artikel 9 Absatz 2 vorliegen; Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen oder Straftaten verarbeitet Q•NAQ nur unter behördlicher Aufsicht oder auf der Grundlage anwendbarer Rechtsvorschriften, die gemäß Artikel 10 angemessene Garantien vorsehen. Q•NAQ stützt sich bei diesen Kategorien nicht allein auf einen Vertrag oder berechtigte Interessen. Erfordert eine Funktion sensible Daten, erteilt Q•NAQ einen spezifischen Hinweis und holt eine ausdrückliche Einwilligung ein oder erfüllt eine andere einschlägige gesetzliche Voraussetzung, bevor die Verarbeitung beginnt.
3. Datenquellen
Q•NAQ erhält personenbezogene Daten aus den nachstehend beschriebenen Quellen.
- Q•NAQ kann personenbezogene Daten unmittelbar von Nutzern, Organisationsadministratoren und bevollmächtigten Vertretern erhalten.
- Q•NAQ kann personenbezogene Daten vom Gerät eines Nutzers und aus dessen Interaktion mit der Plattform erhalten.
- Q•NAQ kann personenbezogene Daten von anderen Nutzern erhalten, beispielsweise wenn ein Arbeitgeber einen Kandidaten kontaktiert oder eine meldende Person Beweismittel einreicht.
- Q•NAQ kann personenbezogene Daten von Anbietern für Zahlung, Identität, Betrugsprävention, Kommunikation, Hosting, Analyse, KI, Sicherheit und Support erhalten.
- Q•NAQ kann personenbezogene Daten aus öffentlich zugänglichen beruflichen, unternehmensbezogenen, sanktionsbezogenen, behördlichen und Website-Quellen erhalten, soweit dies rechtmäßig ist.
- Q•NAQ kann personenbezogene Daten aus Integrationen erhalten, die ein Nutzer selbst verbindet.
- Q•NAQ kann personenbezogene Daten von Behörden, Gerichten, Rechteinhabern, Beratern, Versicherern und Streitbeilegungsstellen erhalten.
Stellt eine Person Daten über eine andere Person bereit, muss sie hierzu befugt sein und jeden gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis erteilen. Q•NAQ kann die betroffene Person unmittelbar informieren, wenn das Gesetz dies verlangt und keine Ausnahme greift.
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen
Die einschlägige Rechtsgrundlage hängt vom Zweck und von der Rechtsordnung ab. Für personenbezogene Daten, die dem Recht der EU/des EWR oder des Vereinigten Königreichs unterliegen, weist die nachstehende Tabelle für jeden Zweck die Rechtsgrundlage nach Artikel 6 aus. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten erfordert zusätzlich eine einschlägige Voraussetzung nach Artikel 9; die Verarbeitung von Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen oder Straftaten muss Artikel 10 und dem anwendbaren nationalen Recht entsprechen. Außerhalb dieser Rechtsordnungen stützt sich Q•NAQ auf die Einwilligung oder eine andere rechtmäßige Befugnis, die das anwendbare Recht für die konkrete Verarbeitung verlangt.
| Zweck | Wesentliche Daten | Rechtsgrundlage in der EU/im Vereinigten Königreich, soweit anwendbar |
| Nutzerkonten anlegen und verwalten; Nutzer authentifizieren; Einstellungen und Berechtigungen anwenden | Nutzerkonto-, Identitäts-, Geräte- und Verifizierungsdaten | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b für die angeforderte Erstellung des Nutzerkontos, Authentifizierung, Einstellungen und Berechtigungen; Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f für eine sichere Verwaltung und Betrugsprävention; Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c nur, wenn eine konkrete gesetzliche Pflicht eine Verifizierung verlangt |
| Veröffentlichungen veröffentlichen, hosten, durchsuchen, anzeigen und ablaufen lassen | Kandidaten-, Arbeitgeber-, Inhalts- und Nutzungsdaten | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b für die angeforderte Veröffentlichung und Anzeige; Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f für Suche, Sicherheit und Integrität der Plattform; Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a nur für einen optionalen Vorgang, der ausdrücklich auf einer Einwilligung beruht. Für erfasste Daten ist außerdem eine einschlägige Voraussetzung nach Artikel 9 oder eine gesetzliche Erlaubnis nach Artikel 10 erforderlich |
| Kostenpflichtige Funktionen, Pakete, Zahlungen, Rechnungen, Steuern, Stornierung, Widerruf, Erstattungen und Streitigkeiten bereitstellen | Transaktions-, Abrechnungs-, Nutzerkonto-, Aktivierungs- und Stornierungsprotokolle | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b für Bestellungen und kostenpflichtige Funktionen; Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c für einschlägige steuer-, buchhaltungs-, verbraucherrechtliche und sonstige gesetzliche Pflichten; Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f für Betrugsprävention sowie die Begründung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen |
| Nachrichten, Kontakte, Support und Dienstmitteilungen ermöglichen | Kontakt-, Kommunikations- und Nutzerkontodaten | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b für angeforderte Nachrichten, Kontakte und Support; Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f für den Betrieb des Dienstes, Sicherheit und Support; Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c, wenn ein konkretes Gesetz einen Hinweis oder eine Antwort verlangt |
| Rangfolgen erstellen, empfehlen, matchen, übersetzen, Entwürfe erstellen und KI-Funktionen bereitstellen | Profil-, Stellenanzeigen-, Such-, Nutzungs-, Prompt- und Ausgabedaten | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b für angeforderte KI-Funktionen; Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f für einschlägige Rangfolge-, Sicherheits- und Dienstverbesserungsvorgänge; Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a nur für eine optionale Verarbeitung, die ausdrücklich auf einer Einwilligung beruht. Für erfasste Daten ist außerdem eine einschlägige Voraussetzung nach Artikel 9 oder eine gesetzliche Erlaubnis nach Artikel 10 erforderlich |
| Inhalte moderieren; Betrug, Spam, Missbrauch, Sicherheitsvorfälle und rechtswidrige Tätigkeiten verhindern | Inhalts-, Geräte-, Netzwerk-, Moderations- und Zahlungsrisikodaten | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f für Schutz, Missbrauchsprävention, Informationssicherheit und Durchsetzung; Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c, wenn ein konkretes Gesetz die Verarbeitung verlangt. Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f kann zusätzlich gelten, wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten für Rechtsansprüche erforderlich sind; Daten nach Artikel 10 werden nur verarbeitet, soweit das Gesetz dies gestattet |
| Leistung analysieren und die Plattform verbessern | Nutzungs- und Diagnosedaten sowie deidentifizierte oder aggregierte Daten | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f für erforderliche eigene Analysen und die Verbesserung der Plattform; Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a für nicht erforderliche Cookies oder SDKs, soweit eine Einwilligung vorgeschrieben ist. Daten fallen erst nach einer tatsächlichen Anonymisierung nicht mehr in den Anwendungsbereich der DSGVO |
| Marketing versenden und Kampagnen messen | Kontakt-, Präferenz-, Kampagnen- und optionale Gerätedaten | Einwilligung, soweit erforderlich; berechtigte Interessen, soweit Direktmarketing rechtmäßig zulässig ist |
| Gesetze, rechtmäßige Ersuchen, Prüfungen, Aufzeichnungspflichten und Ansprüche erfüllen | Relevante Nutzerkonto-, Inhalts-, Transaktions- und Rechtsdaten | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c für konkrete gesetzliche Pflichten; Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f für die Begründung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f ist eine zusätzliche Voraussetzung für besondere Kategorien personenbezogener Daten, die für Rechtsansprüche benötigt werden; Daten nach Artikel 10 erfordern eine einschlägige gesetzliche Erlaubnis |
| Unternehmenstransaktionen und Geschäftskontinuität | Relevante Geschäfts-, Nutzerkonto-, Vertrags- und Sicherheitsdaten | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f für Transaktionsplanung, Due-Diligence-Prüfung, Geschäftskontinuität und Abschluss; Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c für einschlägige gesetzliche Pflichten |
4.1 Vertragliche Erforderlichkeit
Sind Daten erforderlich, um ein Nutzerkonto anzulegen, einen ausgewählten Eintrag zu veröffentlichen, eine Zahlung zu verarbeiten oder eine angeforderte Funktion bereitzustellen, kann ihre Nichtbereitstellung die Erbringung dieser Leistung verhindern.
4.2 Berechtigte Interessen
Zu den berechtigten Interessen von Q•NAQ gehört es, eine professionelle Plattform zu betreiben und zu verbessern, Betrug und Missbrauch zu verhindern, Nutzer und Systeme zu schützen, über Dienste zu kommunizieren, Vereinbarungen durchzusetzen, Ansprüche zu verteidigen und die Leistung der Dienste zu verstehen. Q•NAQ wägt diese Interessen gegen die betroffenen Rechte und Erwartungen ab. Eine berechtigte Person kann gemäß Abschnitt 12 Widerspruch einlegen.
4.3 Einwilligung
Beruht eine Verarbeitung auf Einwilligung, kann diese mit Wirkung für die Zukunft über die betreffende Steuerungsmöglichkeit oder durch Kontaktaufnahme mit Q•NAQ widerrufen werden. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der vorherigen Verarbeitung nicht. Die Annahme der Nutzungsbedingungen stellt keine Einwilligung in optionale Cookies, Marketing oder die Verarbeitung sensibler Daten dar, wenn eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist.
4.4 Gesetzliche Pflichten und Ansprüche
Q•NAQ kann personenbezogene Daten verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung einer konkreten gesetzlichen Pflicht von Q•NAQ oder zur Begründung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen durch Q•NAQ oder einen Dritten erforderlich ist. Sind besondere Kategorien personenbezogener Daten, die dem Recht der EU/des EWR unterliegen, für Rechtsansprüche erforderlich, ist Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f eine zusätzliche Voraussetzung und keine eigenständige Rechtsgrundlage nach Artikel 6. Daten nach Artikel 10 werden nur verarbeitet, soweit das einschlägige Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats die Verarbeitung gestattet und angemessene Garantien vorsieht.
5. Veröffentlichungen, registrierte Nutzer und Offenlegungen durch Nutzer
5.1 Sichtbarkeit
Nach ihrer Aktivierung und während ihrer aktiven Laufzeit zeigt die Plattform Stellenanzeigen und Kandidatenprofile über die gewöhnliche Benutzeroberfläche jedem authentifizierten registrierten Nutzer an, ohne Beschränkung nach der Rolle Arbeitgeber oder Kandidat; vorbehalten bleiben ausschließlich Moderation, Status des Nutzerkontos, technische Verfügbarkeit, geografische Beschränkungen und das Gesetz. Die allgemeine Sichtbarkeit von Veröffentlichungen umfasst keine eingeschränkt zugänglichen Kontaktfelder, privaten Nachrichten, Bewerbungsunterlagen, Abrechnungsdaten, Verifizierungsdaten oder sonstigen als eingeschränkt gekennzeichneten Informationen.
5.2 Indexierung und Zwischenspeicherung
Q•NAQ gestattet einen Zugriff ohne Nutzerkonto oder eine Indexierung durch externe Suchmaschinen nur, wenn diese Form der Sichtbarkeit tatsächlich aktiviert und der veröffentlichende Nutzer eindeutig informiert wurde. Ist die externe Indexierung aktiviert, können Suchmaschinen und Archivierungsdienste eine Veröffentlichung kopieren oder zwischenspeichern. Q•NAQ kann technische Maßnahmen einsetzen, um nach Löschung oder Ablauf eine Deindexierung zu verlangen, kontrolliert jedoch nicht die Aktualisierungsintervalle Dritter.
5.3 Andere Nutzer
Registrierte Nutzer können Veröffentlichungen über die gewöhnliche Benutzeroberfläche ansehen. Ein Nutzer darf personenbezogene Daten nur für einen echten Personalbeschaffungs- oder Arbeitsgelegenheitszweck, einen anderen von der betroffenen Person bewusst genehmigten Zweck oder einen anderen von Q•NAQ klar bezeichneten rechtmäßigen Zweck herunterladen, kopieren, per Nachricht übermitteln oder aufbewahren. Dieser Nutzer wird für die weitere Verarbeitung eigenständig verantwortlich. Nutzer dürfen Daten nicht automatisiert auslesen, weiterverkaufen, anreichern, erneut veröffentlichen, daraus eine Datenbank aufbauen oder für sachfremdes Marketing verwenden.
5.4 Private Kommunikation
Private Nachrichten werden nicht öffentlich angezeigt. Mitarbeiter und Anbieter von Q•NAQ dürfen nur darauf zugreifen, soweit dies für Zustellung, Support, Sicherheit, die Untersuchung von Missbrauch, die Einhaltung rechtlicher Vorgaben oder einen anderen offengelegten Zweck erforderlich ist, und unterliegen dabei rollenbasierten Zugriffskontrollen.
6. KI, Matching und automatisierte Verarbeitung
6.1 KI-Funktionen
Q•NAQ kann KI einsetzen, um beim Verfassen, Formatieren, Übersetzen, Zusammenfassen, Empfehlen, Matching, Kategorisieren, bei der Betrugserkennung, Sicherheit und Moderation zu unterstützen. Eingaben, Ausgaben und der relevante Kontext können unter vertraglichen und sicherheitsbezogenen Kontrollen an einen KI-Anbieter wie OpenAI übermittelt werden.
6.2 Keine endgültige Einstellungsentscheidung durch Q•NAQ
Q•NAQ trifft nicht die endgültige Entscheidung eines Arbeitgebers über Einstellung, Ablehnung, Beförderung, Beendigung oder Festsetzung der Vergütung. Rangfolgen, Vorschläge oder Übereinstimmungen dienen der Entscheidungsunterstützung und können vom Nutzer überprüft, ignoriert oder geändert werden.
6.3 Aussagekräftige Informationen
Zu den wichtigsten Eingaben für Rangfolge und Matching können Suchbegriffe, Filter, Standort, Fähigkeiten, angegebene Präferenzen, Qualifikationen, Aktualität, Vollständigkeit, Verfügbarkeit, Qualitäts- und Sicherheitssignale, aggregierte Interaktionssignale und klar gekennzeichnete entgeltliche Hervorhebung gehören. Die relative Gewichtung hängt von Funktion und Kontext ab.
6.4 Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung
Q•NAQ trifft derzeit keine Entscheidung, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruht und gegenüber einer Person rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Beabsichtigt Q•NAQ, eine solche Verarbeitung einzuführen, wird Q•NAQ dies nur tun, wenn eine Ausnahme nach dem anwendbaren Recht dies gestattet und alle erforderlichen Transparenz-, Folgenabschätzungs- und Schutzmaßnahmen getroffen wurden, einschließlich menschlichen Eingreifens, der Möglichkeit zur Darlegung des eigenen Standpunkts und eines Rechts auf Anfechtung der Entscheidung, soweit dies vorgeschrieben ist.
6.5 Training und Verbesserung
Q•NAQ kann begrenzte Daten verwenden, um eigene Dienste zu bewerten, abzusichern, zu debuggen und zu verbessern. Q•NAQ gestattet einem Anbieter nicht, identifizierbare Inhalte von Kandidatenprofilen oder private Prompts zum Training seines Modells mit allgemeinem Verwendungszweck zu verwenden, es sei denn, Q•NAQ verfügt über eine gültige Rechtsgrundlage und erteilt jeden gesonderten Hinweis, holt jede Einwilligung ein bzw. bietet jede Wahlmöglichkeit an, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Deidentifizierte oder aggregierte Daten können verwendet werden, wenn sie nach vernünftigem Ermessen nicht auf eine Person zurückgeführt werden können. Q•NAQ wird nicht versuchen, deidentifizierte Daten zu reidentifizieren, und wird Empfängern dies vertraglich untersagen, soweit das anwendbare Recht dies verlangt.
6.6 Verantwortung der Nutzer
Arbeitgeber, die automatisierte Werkzeuge einsetzen, bleiben für anwendbare arbeitsrechtliche Hinweise, menschliche Überprüfung, Barrierefreiheit, Prüfungen auf Verzerrungen, Folgenabschätzungen, Aufbewahrung, Erläuterung, Beschwerden und Antidiskriminierungspflichten verantwortlich. Q•NAQ bleibt für die Q•NAQ unmittelbar auferlegten Pflichten verantwortlich.
7. Wie wir personenbezogene Daten offenlegen
Q•NAQ legt personenbezogene Daten nur wie nachstehend beschrieben und vorbehaltlich vertraglicher und gesetzlicher Vorgaben offen.
7.1 Andere Nutzer und Zugriff ohne Nutzerkonto
Aktive Veröffentlichungsinhalte werden jedem authentifizierten registrierten Nutzer offengelegt, ohne Beschränkung nach der Rolle Arbeitgeber oder Kandidat. Kontaktfelder werden nur über die betreffende Kontakteinstellung, die direkte Freischaltung von Kontaktdaten, eine angenommene Kontaktanfrage oder einen anderen ausdrücklich bezeichneten rechtmäßigen Ablauf offengelegt. Ein Zugriff ohne Nutzerkonto oder eine Offenlegung gegenüber Suchmaschinen erfolgt nur, wenn dies wie in Abschnitt 5 beschrieben aktiviert und offengelegt wurde.
7.2 Dienstleister
Anbieter können Daten für Hosting, Inhaltsbereitstellung, Speicherung, Datenbanken, Zahlung, Steuern, Betrugsprävention, Identität, Kommunikation, Kundensupport, Anrufdienste, E-Mail, Analyse, Einwilligungsmanagement, Sicherheit, Fehlerüberwachung, KI, Übersetzung und professionelle Beratung verarbeiten.
Q•NAQ nutzt derzeit die nachstehend beschriebenen wesentlichen Anbieter für die jeweils genannten Zwecke. Je nach Dienst und anwendbarem Recht kann ein Empfänger als Auftragsverarbeiter oder Dienstleister von Q•NAQ oder als eigenständiger Verantwortlicher für bestimmte Zwecke der Zahlungsabwicklung, Betrugsprävention, Sicherheit oder Erfüllung rechtlicher Pflichten handeln.
- Q•NAQ nutzt Stripe für Zahlungsabwicklung, Zahlungsauthentifizierung, Betrugsprävention und Transaktionsaufzeichnungen.
- Q•NAQ nutzt OpenAI für offengelegte KI-gestützte Generierung und andere KI-Funktionen.
- Q•NAQ nutzt Google Analytics und Google Tag Manager für Analyse und Tag-Verwaltung ausschließlich entsprechend der Einwilligung des Nutzers und der eingesetzten Konfiguration.
- Q•NAQ nutzt Sentry für Fehler-, Leistungs- und Sicherheitsdiagnosen.
- Q•NAQ nutzt CloudTalk für Telefon- oder Supportkommunikation, wenn dieser Kanal genutzt wird.
Q•NAQ aktualisiert diesen Abschnitt, wenn eine wesentliche Änderung bei einem Anbieter die in dieser Erklärung beschriebene Verarbeitung betrifft, und erteilt jeden zusätzlichen Hinweis oder holt jede Einwilligung ein, die das anwendbare Recht verlangt. Die Cookie-Einstellungen beschreiben nur Technologien, die tatsächlich im Browser oder Gerät des Nutzers eingesetzt werden; sie ersetzen diese Offenlegung der Anbieter nicht.
7.3 Berufliche und geschäftliche Empfänger
Q•NAQ kann erforderliche Daten gegenüber Rechtsanwälten, Buchhaltern, Wirtschaftsprüfern, Versicherern, Banken, Kartennetzwerken, Inkassodienstleistern, Unternehmensberatern und Transaktionsparteien offenlegen, vorbehaltlich von Vertraulichkeit und rechtmäßigem Zweck.
7.4 Behörden und Rechteinhaber
Q•NAQ kann Daten aufgrund eines verbindlichen rechtlichen Ersuchens oder dann offenlegen, wenn dies nach vernünftigem Ermessen erforderlich und rechtmäßig ist, um Rechte, Schutz oder Sicherheit zu wahren, Betrug zu verhindern, Missbrauch zu untersuchen oder Rechtsansprüche zu begründen, auszuüben oder zu verteidigen. Q•NAQ prüft Ersuchen im Hinblick auf Rechtsgrundlage, Umfang, Befugnis und Verhältnismäßigkeit und kann ein unzulässiges Ersuchen anfechten oder einschränken.
7.5 Unternehmenstransaktionen
Daten können im Zusammenhang mit einer Finanzierung, Due-Diligence-Prüfung, Verschmelzung, Umstrukturierung, Insolvenz oder der Veräußerung oder Übertragung des gesamten oder eines Teils des Unternehmens offengelegt werden. Q•NAQ setzt Vertraulichkeits- und Zweckbindungskontrollen ein und erteilt einen Hinweis, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
7.6 Kein uneingeschränkter Verkauf
Q•NAQ ist nicht als Datenhändler tätig, verkauft personenbezogene Daten nicht als uneingeschränktes eigenständiges Datenprodukt und gestattet weder den Weiterverkauf von Kandidatendaten noch deren Nutzung für sachfremde Werbung. Q•NAQ erhebt jedoch Entgelte für Plattformfunktionen, darunter kontrollierte Ereignisse zur direkten Freischaltung von Kontaktdaten. Da einige Gesetze eine Offenlegung im Wege des „Verkaufs“, der „Weitergabe“ oder zielgerichteter Werbung weiter definieren als einen gewöhnlichen Verkauf gegen Geld, kann eine entgeltliche Offenlegung oder eine eingesetzte Analyse- oder Werbekonfiguration unter eine solche Definition fallen, sofern keine vom Verbraucher gezielt veranlasste Offenlegung oder Interaktion oder eine andere einschlägige gesetzliche Ausnahme greift.
Bevor Q•NAQ eine entgeltliche Offenlegung von Kontaktdaten einer unter ein solches Gesetz fallenden Person aktiviert, stellt Q•NAQ sicher, dass diese Person die betreffende Kontakt- oder Sichtbarkeitseinstellung bewusst ausgewählt oder die Interaktion anderweitig autorisiert hat oder dass eine andere gültige Rechtsgrundlage die Offenlegung gestattet und alle einschlägigen Hinweispflichten erfüllt wurden. Q•NAQ stellt jeden erforderlichen Hinweis, jedes Opt-in oder Opt-out, die Erkennung von Global Privacy Control und jede Risikobewertung bereit oder deaktiviert die betroffene Offenlegung. Die Zahlung durch einen anderen Nutzer wird für sich genommen niemals als Einwilligung der Person oder als Rechtsgrundlage für eine Offenlegung oder weitere Verarbeitung behandelt.
8. Internationale Datenübermittlungen
Q•NAQ ist in Irland niedergelassen und nutzt eine globale technische Infrastruktur und Anbieterinfrastruktur. Die zentralen Produktivdaten werden derzeit in den Vereinigten Staaten gehostet; daher können personenbezogene Daten, die aus dem EWR, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz oder einer anderen Rechtsordnung stammen, in die Vereinigten Staaten übermittelt und dort verarbeitet werden. Personenbezogene Daten können außerdem in Irland, im EWR, im Vereinigten Königreich und in anderen Ländern verarbeitet werden, in denen Q•NAQ, Nutzer oder Anbieter tätig sind. Diese Länder können ein unterschiedliches Datenschutzniveau bieten.
Vor einer eingeschränkten Übermittlung dokumentiert und verwendet Q•NAQ den für den Empfänger, das Bestimmungsland und die Daten geeigneten Übermittlungsmechanismus. Die zulässigen Mechanismen sind nachstehend beschrieben.
- Q•NAQ kann sich nur dann auf einen einschlägigen Angemessenheitsbeschluss, einschließlich eines einschlägigen Datenschutzrahmens, stützen, solange der Empfänger weiterhin teilnimmt bzw. seine Zertifizierung gültig ist und seine Teilnahme oder Zertifizierung die betreffenden Daten und die betreffende Übermittlung abdeckt.
- Für eine nicht durch einen Angemessenheitsbeschluss abgedeckte Übermittlung aus dem EWR verwendet Q•NAQ die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission zusammen mit einer Übermittlungsprüfung und, soweit erforderlich, ergänzenden Maßnahmen.
- Für eine eingeschränkte Übermittlung aus dem Vereinigten Königreich, die nicht durch britische Angemessenheitsvorschriften abgedeckt ist, verwendet Q•NAQ das UK International Data Transfer Agreement oder das UK Addendum zusammen mit der erforderlichen Risikobewertung und den erforderlichen Garantien.
- Q•NAQ verwendet einen anderen genehmigten vertraglichen, zertifizierungsbezogenen oder gesetzlichen Mechanismus nur, wenn er für die betreffende Übermittlung gültig ist und alle seine Voraussetzungen erfüllt sind.
- Q•NAQ stützt sich nur bei einer konkreten, nicht wiederkehrenden Übermittlung auf eine gesetzliche Ausnahme, wenn deren gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.
- Q•NAQ ergreift ergänzende technische, organisatorische und vertragliche Maßnahmen, wenn die Übermittlungsprüfung ergibt, dass sie erforderlich sind.
Eine Person kann Informationen über den auf ihre Daten anwendbaren Übermittlungsmechanismus und, soweit vorgeschrieben, eine Kopie der einschlägigen Garantie anfordern, in der vertrauliche oder sicherheitssensible Informationen geschwärzt sind. Die bloße Nutzung der Plattform durch einen Nutzer wird nicht als Einwilligung in eine eingeschränkte Übermittlung behandelt, wenn das Gesetz einen anderen Mechanismus verlangt.
9. Aufbewahrung
Q•NAQ bewahrt jede Kategorie personenbezogener Daten für den nachstehend angegebenen Zeitraum auf. Kann ein fester Zeitraum nach vernünftigem Ermessen nicht angegeben werden, nennt die Tabelle die Kriterien zur Bestimmung dieses Zeitraums. Q•NAQ bewahrt Daten über den gewöhnlichen Zeitraum hinaus nur auf, soweit dies zur Erfüllung einer konkreten gesetzlichen Pflicht, zur Beweissicherung während eines laufenden Streits oder einer laufenden Untersuchung, zur Durchsetzung von Rechten oder zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlich ist. Nach Ablauf des einschlägigen Zeitraums löscht oder anonymisiert Q•NAQ die Daten irreversibel, sofern eine weitere Aufbewahrung nicht rechtmäßig vorgeschrieben ist.
| Daten oder Aufzeichnung | Typischer Aufbewahrungsansatz |
| Aktives Nutzerkonto und aktuelles Profil | Für die Dauer der Nutzerkontobeziehung und bis zur Löschung oder Deaktivierung |
| Abgelaufene Veröffentlichungen | Bei Ablauf aus der Ansicht für registrierte Nutzer und jeder gesondert aktivierten öffentlichen Ansicht entfernt; im Nutzerkonto oder in eingeschränkten Systemen nur aufbewahrt, soweit dies für Reaktivierung, Support, Sicherheit, Streitigkeiten und gesetzliche Zwecke erforderlich ist |
| Gelöschtes Nutzerkonto oder gelöschte Inhalte in aktiven Systemen | Nach einem verifizierten Antrag unverzüglich gelöscht oder irreversibel deidentifiziert, vorbehaltlich einer rechtmäßigen Aufbewahrung, der Löschzyklen von Auftragsverarbeitern und jeder zwingenden Frist |
| Sicherungskopien | Vom gewöhnlichen Gebrauch isoliert und nach dem dokumentierten Sicherungsplan von Q•NAQ rotiert oder überschrieben, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungssperren und Sicherheitsanforderungen |
| Bestellungen, Rechnungen, Steuer-, Buchhaltungs- und Vertragsaufzeichnungen | Grundsätzlich 6 Jahre nach der betreffenden Transaktion oder länger, wenn steuerliche oder rechtliche Vorschriften dies verlangen |
| Nachweise zu Annahme, Einwilligung, Stornierung und Widerruf | Für die Vertrags- oder Einwilligungsdauer und grundsätzlich bis zu 6 Jahre nach deren Ende oder länger für einen aktiven Anspruch |
| Nachweise zu Zahlungsbetrug, Rückbuchungen und Sicherheit | Grundsätzlich 3 Jahre nach Abschluss oder länger, wenn ein Anspruch, eine Anbietervorschrift oder ein Gesetz dies verlangt |
| Sicherheits-, Anmelde-, Geräte- und technische Protokolle | Bis das betreffende Sicherheits- oder Betrugsrisiko nicht mehr besteht und die Untersuchung sowie der Abhilfezeitraum beendet sind, unter Berücksichtigung der Schwere und Wiederholung des Vorfalls, des Lebenszyklus der Bedrohung und jeder einschlägigen gesetzlichen Verjährungsfrist |
| Support- und Beschwerdeunterlagen | Bis zum Abschluss der Supportangelegenheit oder Beschwerde sowie für jeden zusätzlichen Zeitraum, den ein laufender Streit, eine konkrete gesetzliche Pflicht oder die einschlägige Verjährungsfrist erfordert |
| Anrufaufzeichnungen | Erst nach dem erforderlichen Hinweis oder der erforderlichen Einwilligung, bis der angegebene Support-, Qualitäts- oder Sicherheitszweck erreicht ist, und darüber hinaus nur aufgrund einer konkreten gesetzlichen Pflicht oder eines laufenden Rechtsanspruchs |
| Moderations- und Wiederholungsmissbrauchsaufzeichnungen | Für die Dauer der Beschränkung und des Beschwerdeverfahrens und danach nur, soweit dies aufgrund der Schwere und Wiederholung des Missbrauchs, eines fortbestehenden Sicherheitsrisikos, einer konkreten gesetzlichen Pflicht oder einer einschlägigen Verjährungsfrist erforderlich ist |
| Optionale Analysekennungen | Entsprechend den Cookie-Einstellungen und der einschlägigen Einwilligung, mit den dort für jedes Element angegebenen Ablauf- und Löschkontrollen |
Die Tabelle nennt typische Zeiträume und stellt keine Zusage dar, jeden Datensatz für die Höchstdauer aufzubewahren. Q•NAQ kann Daten früher löschen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
10. Sicherheit und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle
Q•NAQ setzt risikobasierte technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ein, darunter Zugriffskontrollen, Authentifizierung, Verschlüsselung bei der Übertragung, Anbieterprüfung, Protokollierung, Datensicherung, Schwachstellenmanagement, Verfahren nach dem Prinzip der minimalen Rechtevergabe und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle. Kein System ist vollständig sicher; Nutzer müssen ihre Zugangsdaten und Geräte schützen.
Q•NAQ untersucht vermutete Sicherheitsvorfälle und benachrichtigt betroffene Personen, Aufsichtsbehörden, Kunden oder andere Stellen, sofern und innerhalb der Frist, die das anwendbare Recht vorschreibt. Eine Benachrichtigung kann verzögert oder eingeschränkt werden, wenn Strafverfolgungsinteressen oder eine andere rechtmäßige Beschränkung dies verlangen.
11. Marketing, Mitteilungen und Präferenzen
Q•NAQ versendet erforderliche dienstleistungsbezogene, rechtliche, abrechnungsbezogene, sicherheitsbezogene und Nutzerkonto-Nachrichten auf Grundlage des Vertrags, einer gesetzlichen Pflicht oder berechtigter Interessen. Diese Nachrichten sind nicht optional, solange sie für ein aktives Nutzerkonto oder eine Bestellung relevant sind.
Marketing per E-Mail, SMS, Telefon, Push-Benachrichtigung oder über vergleichbare Kommunikationswege erfolgt nur, wenn Q•NAQ über die im Land des Empfängers erforderliche Erlaubnis oder eine andere dort erforderliche rechtmäßige Grundlage verfügt. Ein Empfänger kann sich über die Nachricht oder die Nutzerkonto-Einstellungen abmelden. Q•NAQ kann einen Sperrvermerk aufbewahren, um das Opt-out zu beachten.
Cookie- und SDK-Entscheidungen werden über die Cookie-Einstellungen gesteuert. Eine optionale Einwilligung kann ebenso einfach widerrufen werden, wie sie erteilt wurde.
12. Rechte und Anträge
Abhängig vom Standort der Person und dem anwendbaren Recht können die nachstehend beschriebenen Rechte bestehen.
- Eine Person kann von Q•NAQ eine Bestätigung darüber verlangen, ob Q•NAQ ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, und um eine Erläuterung der Verarbeitung ersuchen.
- Eine Person kann Q•NAQ um Auskunft über ihre personenbezogenen Daten oder um eine Kopie davon ersuchen.
- Eine Person kann Q•NAQ um die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten ersuchen.
- Eine Person kann die Löschung personenbezogener Daten verlangen.
- Eine Person kann die Einschränkung der Verarbeitung verlangen oder der Verarbeitung widersprechen, einschließlich eines jederzeitigen Widerspruchs gegen Direktmarketing.
- Eine Person kann die von ihr bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten und sie, soweit anwendbar, an einen anderen Verantwortlichen übermitteln lassen.
- Eine Person kann ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
- Eine Person kann einem gesetzlich erfassten Verkauf, einer gesetzlich erfassten Weitergabe, zielgerichteter Werbung oder gesetzlich erfasstem Profiling widersprechen.
- Eine Person kann gesetzlich erfasste Verwendungen sensibler personenbezogener Daten einschränken.
- Eine Person kann das Recht haben, bestimmten ausschließlich automatisierten Entscheidungen nicht unterworfen zu werden und, soweit anwendbar, menschliches Eingreifen zu erwirken, den eigenen Standpunkt darzulegen und die Entscheidung anzufechten.
- Eine Person kann gegen die Ablehnung eines Datenschutzantrags Beschwerde einlegen, soweit das lokale Recht dieses Recht vorsieht.
- Eine Person kann einen Bevollmächtigten einschalten, soweit das lokale Recht dies gestattet.
- Eine Person kann sich bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren oder gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.
12.1 Einreichen eines Antrags
Senden Sie einen Antrag an legal@qnaq.pro oder nutzen Sie eine verfügbare Datenschutzfunktion. Geben Sie das betreffende Recht, die E-Mail-Adresse des Nutzerkontos, das Land oder den Bundesstaat und die relevanten Daten an. Q•NAQ kann Identität und Befugnis in verhältnismäßiger Weise überprüfen und verlangt nicht mehr Daten, als nach vernünftigem Ermessen erforderlich sind.
12.2 Antwort
Q•NAQ antwortet innerhalb der Frist und in der Form, die das anwendbare Recht vorschreibt. Q•NAQ kann eine Frist nur verlängern, eine zulässige angemessene Gebühr nur erheben oder die Bearbeitung nur ablehnen, soweit das anwendbare Recht dies gestattet. Q•NAQ kann die Rechte einer anderen Person schützen oder Daten aufgrund einer rechtmäßigen Ausnahme aufbewahren. Soweit erforderlich, erläutert Q•NAQ die Grundlage seiner Entscheidung und jeden verfügbaren Rechtsbehelfs- oder Beschwerdeweg.
12.3 Bevollmächtigte Vertreter
Ein Vertreter muss einen rechtlich ausreichenden Nachweis seiner Befugnis vorlegen. Q•NAQ kann die Identität der Person überprüfen oder die Bevollmächtigung unmittelbar bestätigen, es sei denn, das Gesetz verbietet diesen Schritt.
12.4 Nichtdiskriminierung
Q•NAQ diskriminiert eine Person nicht rechtswidrig wegen der Ausübung eines Datenschutzrechts. Eine Funktion kann nicht verfügbar sein, wenn die betreffende Verarbeitung objektiv erforderlich ist, um sie bereitzustellen.
13. Regionale Informationen
Die nachstehenden regionalen Bestimmungen ergänzen die allgemeine Erklärung. Sie benennen die wesentlichen Regelungsrahmen, nicht jedes Gesetz und jede Aufsichtsbehörde. Verweise umfassen Änderungen, Durchführungsverordnungen, verbindliche Leitlinien, Nachfolgegesetze und lokale Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die Anwendbarkeit hängt von räumlichem Geltungsbereich, Ausrichtung, Niederlassung, Schwellenwerten, Daten und Tätigkeit ab. Ein nicht genanntes Land bleibt von seinem zwingenden Recht erfasst.
13.1 Irland, Europäische Union und EWR
Q•NAQ ist in Irland niedergelassen und unterliegt für seine eigene grenzüberschreitende Verarbeitung nach der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) grundsätzlich der Aufsicht der irischen Datenschutzkommission (Data Protection Commission, DPC), unbeschadet der Zuständigkeit einer anderen Behörde. Die Rechte, Rechtsgrundlagen und Transparenzvorschriften der DSGVO, die Pflichten zum Datenschutz durch Technikgestaltung, die Kontrollen von Auftragsverarbeitern, Sicherheitsvorgaben, die Meldung von Sicherheitsvorfällen, Schutzvorkehrungen bei automatisierten Entscheidungen und die Übermittlungsbeschränkungen nach Kapitel V gelten, soweit ihr Anwendungsbereich eröffnet ist. Die Richtlinie 2002/58/EG und nationale Rechtsvorschriften regeln Cookies und elektronisches Marketing gesondert.
Eingeschränkte Übermittlungen unterliegen den in Abschnitt 8 beschriebenen Mechanismen und Garantien. Eine Person kann Informationen über den auf ihre Daten anwendbaren Mechanismus anfordern, vorbehaltlich des rechtmäßigen Schutzes vertraulicher und sicherheitssensibler Informationen.
Irische Datenschutzkommission (DPC): dataprotection.ie
13.2 Vereinigtes Königreich
Die UK GDPR und der Data Protection Act 2018 in der durch den Data (Use and Access) Act 2025 geänderten Fassung sowie die Privacy and Electronic Communications Regulations 2003 gelten, soweit ihr Anwendungsbereich eröffnet ist. Personen können sich beim britischen Information Commissioner’s Office unter ico.org.uk beschweren. Eingeschränkte Übermittlungen können sich auf britische Angemessenheitsvorschriften, das UK International Data Transfer Agreement, das UK Addendum oder einen anderen rechtmäßigen Mechanismus stützen.
Wenn Artikel 27 UK GDPR Q•NAQ zur Benennung eines Vertreters im Vereinigten Königreich verpflichtet, muss Q•NAQ einen solchen benennen und dessen Identität und Kontaktdaten vor der Verarbeitung, die diese Benennung erfordert, im Vertreterverzeichnis der Plattform und in einem auf das Vereinigte Königreich ausgerichteten Hinweis veröffentlichen. Dieser Satz ersetzt die Benennung nicht.
13.3 Schweiz
Soweit das schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz und seine Verordnung gelten, stellt Q•NAQ die erforderliche Transparenz her, bearbeitet Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und damit verbundene Ansprüche, bewertet risikoreiche Verarbeitungen und Übermittlungen und benachrichtigt, soweit erforderlich, den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten oder betroffene Personen. Ein schweizerischer Vertreter oder lokaler Ansprechpartner muss benannt und veröffentlicht werden, bevor die gesetzliche Pflicht entsteht.
13.4 Vereinigte Staaten – Kalifornien und andere Bundesstaaten
Soweit Q•NAQ unter ein anwendbares Datenschutzgesetz eines US-Bundesstaates fällt, erhalten Einwohner die in diesem Gesetz vorgesehenen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Opt-out, Schutz sensibler Daten, Beschwerde und Nichtdiskriminierung. Zu den potenziell relevanten Gesetzen gehören der California Consumer Privacy Act in der durch den CPRA und Verordnungen geänderten Fassung sowie umfassende Datenschutzgesetze in Colorado, Connecticut, Delaware, Indiana, Iowa, Kentucky, Maryland, Minnesota, Montana, Nebraska, New Hampshire, New Jersey, Oregon, Rhode Island, Tennessee, Texas, Utah, Virginia und anderen Bundesstaaten, sobald sie in Kraft treten oder geändert werden.
Q•NAQ ist nicht als Datenhändler tätig und verkauft personenbezogene Daten nicht als uneingeschränktes eigenständiges Datenprodukt. Kontrollierter entgeltlicher Zugriff auf Kontaktdaten und eingesetzte Werbe-, Analyse-, Offenlegungs- oder Profilingkonfigurationen werden anhand der weiten gesetzlichen Definitionen von Verkauf, Weitergabe, zielgerichteter Werbung und erfasstem Profiling bewertet. Soweit keine vom Verbraucher gezielt veranlasste Offenlegung oder Interaktion oder eine andere einschlägige gesetzliche Ausnahme greift und das Gesetz Q•NAQ erfasst, stellt Q•NAQ die erforderliche Kontrollmöglichkeit „Meine personenbezogenen Daten nicht verkaufen oder weitergeben“ oder eine gleichwertige Kontrollmöglichkeit bereit, berücksichtigt ein gültiges Global Privacy Control-Signal oder ein anderes gesetzlich anerkanntes Signal und führt jede erforderliche Risikobewertung durch. Soweit verboten, verlangt Q•NAQ für ein Opt-out auf Browserebene weder die Erstellung eines Nutzerkontos noch eine unverhältnismäßige Identitätsprüfung.
Soweit kalifornisches Recht für Q•NAQ gilt, benennt der auf Kalifornien ausgerichtete Hinweis außerdem die Kategorien personenbezogener Informationen, die in den vorangegangenen 12 Monaten erhoben, verkauft oder weitergegeben und für einen geschäftlichen Zweck offengelegt wurden, sowie die einschlägigen Zwecke und Empfängerkategorien, oder erklärt zutreffend, dass keine Kategorie verkauft oder weitergegeben wurde. Q•NAQ veröffentlicht keine Erklärung, wonach kein Verkauf und keine Weitergabe erfolgen, sofern die tatsächlichen Konfigurationen für entgeltliche Kontaktdaten, Analysen, Werbung und Anbieter dies nicht tragen.
Soweit erforderlich, führt Q•NAQ für erfasste sensible Daten, Verkauf oder Weitergabe, zielgerichtete Werbung, Profiling oder automatisierte Entscheidungsfindung eine Risikobewertung durch und bewahrt sie auf, stellt Hinweise vor der Nutzung und Zugriffs- oder Opt-out-Möglichkeiten bereit und unterstützt Beschwerden. Arbeitsbezogene KI oder Rangfolgen können außerdem bundesstaatliche oder lokale Pflichten zu Folgenabschätzung, Prüfung, Hinweisen, angemessenen Vorkehrungen und menschlicher Überprüfung auslösen. Diese Erklärung behauptet nicht, dass Q•NAQ einen gesetzlichen Umsatz-, Datenmengen- oder anderen Schwellenwert erreicht, sofern dies nicht tatsächlich der Fall ist.
13.5 Kanada
Soweit anwendbar, hält Q•NAQ PIPEDA und im Wesentlichen vergleichbares Provinzrecht ein, einschließlich der Datenschutzgesetze für den privaten Sektor in Alberta und British Columbia sowie des durch Law 25 modernisierten Datenschutzrechts für den privaten Sektor in Québec. Q•NAQ bleibt für Dienstleister rechenschaftspflichtig, verwendet eine wirksame Einwilligung oder eine andere rechtmäßige Befugnis, begrenzt Erhebung und Aufbewahrung, gewährt Auskunft und Berichtigung, verwaltet Aufzeichnungen und Meldungen zu Datenschutzverletzungen und benennt jeden erforderlichen Datenschutzkontakt. Für elektronisches Marketing gilt außerdem Canada’s Anti-Spam Legislation.
13.6 Mexiko
Soweit mexikanisches Recht gilt, ist diese Erklärung ein allgemeiner Datenschutzhinweis und wird durch jeden erforderlichen vereinfachten oder vollständigen Hinweis in spanischer Sprache ergänzt. Zu den anwendbaren Regelungsrahmen gehören das Federal Law on the Protection of Personal Data Held by Private Parties in seiner jeweils geltenden und geänderten Fassung, seine Verordnung und amtliche Kriterien.
Personen können ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch (ARCO) ausüben, eine Einwilligung widerrufen oder die Nutzung oder Offenlegung über legal@qnaq.pro oder einen vor dem Start veröffentlichten lokalen Mechanismus einschränken. Die Verarbeitung sensibler Daten, Übermittlungen, Finanz- oder Vermögensdaten, Marketing und Einwilligung richten sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Form und den gesetzlichen Ausnahmen. Q•NAQ benennt jede erforderliche lokal verantwortliche Person oder jedes erforderliche lokale Verfahren, anstatt sich auf einen allgemeinen globalen Hinweis zu verlassen.
13.7 Brasilien
Soweit das Gesetz Nr. 13.709/2018 (LGPD) gilt, benennt Q•NAQ eine geeignete Rechtsgrundlage, ermöglicht Bestätigung und Zugang, berichtigt, anonymisiert, sperrt oder löscht Daten, soweit erforderlich, unterstützt die Datenübertragbarkeit entsprechend den Vorschriften, stellt Informationen über Empfänger und Einwilligung bereit, bearbeitet Widerspruchs- oder Überprüfungsrechte, unterhält Sicherheits- und Vorfallverfahren und verwendet einen zulässigen Übermittlungsmechanismus.
Q•NAQ veröffentlicht vor der erfassten Verarbeitung die Identität und Kontaktdaten eines erforderlichen Datenschutzkanals oder einer erforderlichen Person. Die Rolle und der Kontakt werden weder erfunden noch allein durch diese Erklärung als erfüllt behandelt.
13.8 Andere Länder Lateinamerikas und der Karibik
Länderspezifische Pflichten können sich aus dem argentinischen Gesetz Nr. 25.326, dem chilenischen Gesetz Nr. 19.628 und beschlossenen Reformen entsprechend ihrem Inkrafttreten, dem kolumbianischen Gesetz 1581 von 2012, dem peruanischen Gesetz 29733 und seiner aktuellen Verordnung, dem uruguayischen Gesetz 18.331, Ecuadors Organic Personal Data Protection Law, dem panamaischen Gesetz 81 von 2019, dem costa-ricanischen Gesetz 8968 sowie aus Datenschutz-, Habeas-Data-, Telekommunikations-, Verbraucher- und Cybersicherheitsvorschriften andernorts in Lateinamerika und der Karibik ergeben.
Q•NAQ führt die erforderliche Datenbankregistrierung, einen lokalen Ansprechpartner, einen spanischen oder portugiesischen Hinweis, eine Einwilligung, eine Grundlage für internationale Übermittlungen, die Meldung von Datenschutzverletzungen, ein Rechteverfahren und die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden vor der erfassten Verarbeitung ein. Eine allgemeine globale E-Mail-Adresse ersetzt weder eine gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung noch eine lokale Benennung.
13.9 Australien und Neuseeland
Soweit der australische Privacy Act 1988 gilt, befolgt Q•NAQ die Australian Privacy Principles, darunter offene Verwaltung, Hinweise, Erhebung, Nutzung und Offenlegung, Direktmarketing, grenzüberschreitende Offenlegung, Sicherheit, Auskunft und Berichtigung, sowie das Notifiable Data Breaches Scheme. Beschwerden können an das Office of the Australian Information Commissioner weitergeleitet werden. Für Marketing gilt außerdem der Spam Act 2003.
Soweit der neuseeländische Privacy Act 2020 gilt, befolgt Q•NAQ die Information Privacy Principles, die Anforderungen für Offshore-Offenlegungen, Auskunfts- und Berichtigungsrechte sowie die Pflichten bei meldepflichtigen Datenschutzverletzungen. Ist ein neuseeländischer Datenschutzbeauftragter oder eine andere lokale Funktion erforderlich, muss sie vor der erfassten Tätigkeit einsatzbereit sein. Beschwerden können an das Office of the Privacy Commissioner weitergeleitet werden.
13.10 Indien und Südasien
Indien ist eine eigenständige bedeutende Rechtsordnung und nicht Teil einer allgemeinen Klausel zu „sonstigem Asien“. Zu den relevanten Regelungsrahmen können der Information Technology Act 2000, die Information Technology (Reasonable Security Practices and Procedures and Sensitive Personal Data or Information) Rules 2011, solange sie anwendbar sind, die Information Technology (Intermediary Guidelines and Digital Media Ethics Code) Rules 2021 in geänderter Fassung sowie der Digital Personal Data Protection Act 2023 und die Digital Personal Data Protection Rules 2025 entsprechend ihren gestaffelten Inkrafttretensbekanntmachungen gehören.
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Erklärung wird Q•NAQ eine indische DPDP-Bestimmung nicht als anwendbar bezeichnen, bevor ihr bekannt gemachtes Inkrafttreten erfolgt ist. Während des Übergangs erfüllt Q•NAQ die Pflichten aus den weiterhin geltenden Vorschriften und bereitet Hinweise, Einwilligung, Sicherheit, Rechte, Löschung, Beschwerden, Kinderdaten, Datenschutzverletzungen, Pflichten eines bedeutenden Datentreuhänders und grenzüberschreitende Kontrollen vor, bevor die entsprechenden DPDP-Pflichten in Kraft treten.
Soweit indisches E-Commerce- oder Vermittlerrecht einen benannten Beschwerdebeauftragten, zentralen Ansprechpartner, Compliance-Beauftragten, ansässigen Beauftragten oder eine andere namentlich benannte Funktion verlangt, muss Q•NAQ die genaue Einstufung prüfen, die erforderliche Person benennen und vor dem erfassten Start zutreffende Angaben zu Name, Funktion, Anschrift, Telefon und E-Mail veröffentlichen. legal@qnaq.pro allein ist kein Ersatz, wenn das Gesetz namentliche Angaben verlangt.
Nutzer in Pakistan, Bangladesch, Sri Lanka, Nepal, Bhutan und den Malediven erhalten die Rechte aus den anwendbaren verfassungsrechtlichen, datenschutzrechtlichen, cyberstrafrechtlichen, elektronischen Transaktions-, Telekommunikations- und sektorspezifischen Gesetzen. Q•NAQ kann vor der Bereitstellung einer Funktion einen Länderhinweis, eine Registrierung, Einwilligung, Lokalisierungskontrolle oder einen lokalen Ansprechpartner vorsehen.
13.11 Japan und Südkorea
Soweit Japans Act on the Protection of Personal Information (APPI) gilt, legt Q•NAQ Nutzungszwecke fest, gewährleistet Sicherheit und die Aufsicht über Auftragsverarbeiter, bearbeitet Anträge auf Offenlegung, Berichtigung, Einstellung und Löschung, führt vorgeschriebene Aufzeichnungen über Übermittlungen an Dritte, stellt Informationen über Systeme oder Garantien ausländischer Empfänger bereit und meldet qualifizierende Vorfälle. Es gelten die jeweils aktuellen konsolidierten Fassungen des APPI, der Cabinet Order und der Rules der Personal Information Protection Commission entsprechend ihren Bestimmungen.
Soweit Südkoreas Personal Information Protection Act und Enforcement Decree gelten, stellt Q•NAQ, soweit erforderlich, einen detaillierten koreanischen Hinweis und eine detaillierte Einwilligung bereit, minimiert die Erhebung, legt die Aufbewahrung offen, verwaltet Auftragsverarbeiter und Auslandsübermittlungen, wahrt, soweit anwendbar, Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Aussetzung und Datenübertragbarkeit und erfüllt Anforderungen zu Vorfällen, Vertretern und automatisierten Entscheidungen. Für Marketing und Kommunikation gelten gesonderte koreanische Vorschriften.
13.12 Chinesisches Festland, Hongkong, Macau und Taiwan
Soweit das Personal Information Protection Law (PIPL), das Cybersecurity Law, das Data Security Law und damit verbundene Maßnahmen des chinesischen Festlands gelten, benennt Q•NAQ eine gesetzliche Grundlage, holt, soweit erforderlich, gesonderte Einwilligung ein, minimiert die Verarbeitung, führt Folgenabschätzungen zum Schutz personenbezogener Informationen durch, unterhält Kontrollen für beauftragte Auftragsverarbeiter, setzt Rechte um und schließt die anwendbare Sicherheitsbewertung, Standardvertragsanmeldung, Zertifizierung, Lokalisierung oder einen anderen Übermittlungsmechanismus ab.
Wenn Artikel 53 PIPL oder eine andere Vorschrift eine Organisation oder einen Vertreter im chinesischen Festland verlangt, muss Q•NAQ vor der erfassten Verarbeitung eine solche Organisation errichten oder einen solchen Vertreter benennen sowie die zutreffenden Angaben veröffentlichen und einreichen. Diese Erklärung ersetzt dies nicht. Vorschriften über algorithmische Empfehlungen, Deep Synthesis, generative KI, Inhalte und Personalwesen können gesonderte Hinweise, Kennzeichnungen, Einreichungen, Opt-outs oder Sicherheitspflichten vorsehen.
Hongkongs Personal Data (Privacy) Ordinance, Macaus Personal Data Protection Act und Taiwans Personal Data Protection Act sind eigenständige Regelungsrahmen. Q•NAQ stellt die jeweils erforderlichen Erhebungshinweise, Nutzungsbeschränkungen, Auskunfts- und Berichtigungsverfahren, Direktmarketingkontrollen, Sicherheit, grenzüberschreitende Garantien und lokale Kontakte entsprechend dem jeweiligen Anwendungsbereich bereit.
13.13 Singapur und Südostasien
Soweit Singapurs Personal Data Protection Act 2012 gilt, unterhält Q•NAQ eine rechenschaftspflichtige Datenschutzfunktion, informiert über Zwecke, verwendet eine Einwilligung oder eine zulässige Ausnahme, gewährt Auskunft und Berichtigung, schützt personenbezogene Daten und beendet ihre Aufbewahrung, sobald sie nicht mehr erforderlich ist, bewertet Auslandsübermittlungen, meldet qualifizierende Datenschutzverletzungen und befolgt, soweit anwendbar, die Regelungen zu Do Not Call und Spam Control.
Zu den länderspezifischen Vorschriften gehören außerdem Indonesiens Gesetz Nr. 27 von 2022 über den Schutz personenbezogener Daten und Vorschriften für elektronische Systeme, Malaysias Personal Data Protection Act 2010 in geänderter Fassung einschließlich der geltenden Reformen von 2024 und Durchführungsmaßnahmen, der philippinische Data Privacy Act of 2012 und seine Durchführungsbestimmungen, Thailands Personal Data Protection Act B.E. 2562 sowie Vietnams Law on Personal Data Protection Nr. 91/2025/QH15 und Dekret Nr. 356/2025/ND-CP mit Wirkung vom 1. Januar 2026.
Q•NAQ prüft vor der erfassten Verarbeitung in Indonesien, Malaysia, den Philippinen, Thailand, Vietnam, Brunei, Kambodscha, Laos, Myanmar und Timor-Leste gesondert Pflichten zur Benennung eines lokalen Vertreters oder Datenschutzbeauftragten, zur Registrierung elektronischer Systeme, zu Meldefristen für Datenschutzverletzungen, zur Einwilligungsform, zur Lokalisierung, zu Übermittlungsanmeldungen, zu Rechten betroffener Personen, zur Sprache und zum Kontakt mit der Aufsichtsbehörde.
13.14 Türkiye
Soweit das Personal Data Protection Law Nr. 6698 (KVKK) gilt, stellt Q•NAQ die Information nach Artikel 10 bereit, benennt eine Verarbeitungsbedingung nach Artikel 5 oder 6, behandelt besondere Kategorien personenbezogener Daten, wahrt die Rechte aus Artikel 11, setzt die aktuellen Mechanismen für internationale Übermittlungen um, prüft die Registrierung des Verantwortlichen und arbeitet mit der Personal Data Protection Authority zusammen. Türkischer Hinweis und Einwilligung werden, soweit erforderlich, getrennt.
13.15 Naher Osten und Nordafrika
Zu den relevanten Regelungsrahmen können das Federal Decree-Law Nr. 45 von 2021 der VAE über den Schutz personenbezogener Daten und eigenständige DIFC- oder ADGM-Vorschriften, soweit anwendbar, Saudi-Arabiens Personal Data Protection Law und Implementing Regulations, Israels Privacy Protection Law 5741-1981 in geänderter Fassung einschließlich Amendment 13 ab dessen Inkrafttreten, Katars Gesetz Nr. 13 von 2016, Bahrains Gesetz Nr. 30 von 2018 sowie Datenschutzvorschriften oder Vorschriften zu elektronischen Transaktionen in Kuwait, Oman, Jordanien, Ägypten, Marokko, Algerien und Tunesien gehören.
Q•NAQ prüft Anforderungen an die lokale Registrierung des Verantwortlichen oder Vertreters, Hinweise auf Arabisch, Hebräisch oder Französisch, Einwilligung, Datenschutzbeauftragte, Lokalisierung, staatlichen Zugriff, Sicherheit, Marketing, Kinderdaten, sensible Daten und Genehmigungen für Übermittlungen. Verlangt lokales Recht eine vorherige Genehmigung oder Infrastruktur, die nicht vorhanden ist, beschränkt Q•NAQ die betroffene Verarbeitung, anstatt sich allein auf diese Erklärung zu stützen.
13.16 Zentralasien und Kaukasus
Zu den anwendbaren Regelungsrahmen gehören Kasachstans Gesetze über personenbezogene Daten und Informatisierung, Usbekistans Gesetz über personenbezogene Daten und Lokalisierungsmaßnahmen, Georgiens Gesetz von 2023 über den Schutz personenbezogener Daten sowie Datenschutzvorschriften oder Vorschriften über personenbezogene Daten in Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Armenien und Aserbaidschan. Q•NAQ setzt vor der erfassten Verarbeitung die erforderlichen Einwilligungs-, Hinweis-, Datenbankregistrierungs-, Lokalisierungs-, lokalen Kontakt-, Sicherheits-, Rechte- und grenzüberschreitenden Kontrollen um.
13.17 Afrika
Soweit Südafrikas Protection of Personal Information Act 4 of 2013 (POPIA) gilt, erfüllt Q•NAQ die Verarbeitungsbedingungen, erteilt Hinweise, gewährleistet Sicherheit und unterhält Verträge mit Auftragsverarbeitern („operators“), bearbeitet Auskunft, Berichtigung, Widerspruch und Löschung, hält grenzüberschreitende Vorschriften, Direktmarketingbeschränkungen und Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen ein und erfüllt anwendbare Pflichten zur Registrierung beim Information Regulator oder für einen Information Officer.
Soweit Nigerias Data Protection Act 2023 gilt, setzt Q•NAQ Pflichten zu Rechtsgrundlage, Transparenz, Rechten betroffener Personen, Sicherheit, Vorfällen, Folgenabschätzung, Datenschutzbeauftragten, Registrierung und Übermittlungen entsprechend Einstufung und Leitlinien um. Soweit Kenias Data Protection Act 2019 gilt, prüft Q•NAQ die Registrierung als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter sowie Anforderungen zu Rechten, Folgenabschätzung, Datenschutzverletzungen, sensiblen Daten, Kinderdaten und Übermittlungen.
Q•NAQ prüft außerdem vor einer gezielten Verarbeitung die anwendbaren Datenschutzgesetze in Ghana, Ruanda, Uganda, Tansania, Senegal, Côte d’Ivoire und anderen afrikanischen Ländern. Ein regionaler Verweis führt eigenständige nationale Regelungsrahmen nicht zusammen.
13.18 Andere Rechtsordnungen und Rechtsänderungen
Q•NAQ stellt vor der betreffenden Verarbeitung einen länderspezifischen Hinweis, eine Einwilligung, einen Vertreter, Lokalisierung, Registrierung, eine Bewertung, eine Sprachfassung oder ein Verfahren zur Ausübung von Rechten bereit, soweit dies erforderlich ist. Widerspricht eine zwingende lokale Vorschrift dieser Erklärung, geht sie für die erfasste Person und Verarbeitung vor. Eine künftige Aktualisierung der Erklärung macht eine Verarbeitung, der zum Zeitpunkt ihrer Durchführung eine erforderliche Rechtsgrundlage oder Kontrollmöglichkeit fehlte, nicht rückwirkend rechtmäßig.
14. Kinder
Die Plattform richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahren und nicht an Kinder. Q•NAQ erhebt nicht wissentlich personenbezogene Daten eines Kindes über ein Nutzerkonto. Erlangt Q•NAQ Kenntnis davon, dass ein Kind die Plattform entgegen dieser Regel genutzt hat, ergreift Q•NAQ angemessene Maßnahmen, um das Nutzerkonto einzuschränken und die Daten zu löschen, sofern ihre Aufbewahrung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wer der Ansicht ist, dass Daten eines Kindes übermittelt wurden, soll legal@qnaq.pro kontaktieren.
15. Links und Integrationen Dritter
Ein Nutzer kann sich dafür entscheiden, einem Link zu folgen oder einen unabhängigen Dienst zu verbinden. Für die eigenständige Verarbeitung des Dritten gilt dessen Datenschutzhinweis. Q•NAQ ist für diese Verarbeitung nicht verantwortlich, bleibt jedoch für Integrationen und Auftragsverarbeiter verantwortlich, soweit das Gesetz diese Verantwortung auferlegt.
16. Änderungen dieser Erklärung
Q•NAQ kann diese Erklärung aus rechtlichen, produktbezogenen, anbieterbezogenen, sicherheitsbezogenen oder betrieblichen Gründen aktualisieren. Das Datum des Inkrafttretens wird geändert. Q•NAQ informiert in angemessener Weise über wesentliche Änderungen und holt eine neue Einwilligung ein, soweit gesetzlich vorgeschrieben. Eine Änderung macht eine zuvor rechtswidrige Verarbeitung nicht rückwirkend rechtmäßig.
17. Kontakt und Beschwerden
NAQ Systems Limited
18 Mallow Street Upper, Limerick, V94 N12Y, Irland
Unternehmensnummer: 812051
E-Mail: legal@qnaq.pro
Website: qnaq.com
Schreiben Sie Datenschutzanfrage in die Betreffzeile. Q•NAQ wird versuchen, eine Beschwerde unmittelbar zu klären. Eine Person kann sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde oder ein zuständiges Gericht wenden, ohne sich zuvor bei Q•NAQ zu beschweren, soweit das Gesetz dies zulässt.
Anhang A — detailliertes Verarbeitungsverzeichnis
Dieser Anhang schafft zusätzliche Transparenz über die gewöhnliche Verarbeitung. Er ersetzt weder das interne Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten von Q•NAQ noch eine Datenschutz-Folgenabschätzung, Übermittlungsprüfung, Sicherheitsdokumentation oder einen produktspezifischen Hinweis.
| Aktivität | Gewöhnlich betroffene Daten | Zweck und erwartetes Ergebnis | Typische Empfänger | Typischer Verweis zur Aufbewahrung |
| Registrierung und Anmeldung eines Nutzerkontos | Name, E-Mail, Rolle, Zugangsdaten, Authentifizierungs- und Gerätesignale | Nutzerkonto anlegen, Nutzer authentifizieren, Kontoübernahmen verhindern und Einstellungen anwenden | Hosting-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und E-Mail-Anbieter | Nutzerkontobeziehung; Sicherheitsprotokolle nach Abschnitt 9 |
| Arbeitgeberverifizierung | Juristische Person oder registrierter Unternehmer, Befugnis, Domain, Kontakt- und Verifizierungsnachweise | Berechtigung des Arbeitgebers bestätigen; Identitätsvortäuschung, Betrug, rechtswidrige Stellenanzeigen und Zahlungsmissbrauch verringern | Verifizierungs-, Betrugspräventions- und Supportanbieter sowie professionelle Berater | Solange verifiziert und für einen angemessenen Nachweiszeitraum |
| Kandidatenprofil | Identität der natürlichen Person, beruflicher Werdegang, Fähigkeiten, Ausbildung, Standort, Präferenzen, hochgeladene Inhalte, Sichtbarkeit | Profil veröffentlichen und über die Benutzeroberfläche für registrierte Nutzer durchsuchbar machen | Registrierte Nutzer; Öffentlichkeit oder Suchmaschinen nur, wenn gesondert aktiviert und offengelegt; Hosting- und Suchanbieter | Aktiver Zeitraum; Archivierung und Löschung nach Abschnitt 9 |
| Stellenanzeige | Identität des Arbeitgebers, Stelle, Anforderungen, Standort, gegebenenfalls Vergütung, Inhalte | Stellenanzeige veröffentlichen, durchsuchbar und verwaltbar machen | Registrierte Nutzer; Öffentlichkeit oder Suchmaschinen nur, wenn gesondert aktiviert und offengelegt; Hosting- und Suchanbieter | Aktiver Zeitraum; Archivierung und Löschung nach Abschnitt 9 |
| Freischaltung von Kontaktdaten und Kontaktanfrage | Nutzerkennungen, Kontaktfelder, Sichtbarkeits- oder Autorisierungseinstellung, Guthaben oder Bestellung, Anfrage, Genehmigungs- oder Ablehnungsprotokoll | Kontrollierten entgeltlichen Zugriff nur bereitstellen, wenn er rechtlich zulässig ist, oder eine unverbindliche Anfrage übermitteln und verwalten, über die der Empfänger entscheidet | Betreffende Nutzer, Zahlungs- und Supportsysteme | Vertrags-, Autorisierungs-, Datenschutzkontroll- und Streitnachweise nach Abschnitt 9 |
| Nachrichten und Bewerbungen | Absender, Empfänger, Nachricht, Anhang, Zeitstempel, Zustell- und Missbrauchssignale | Kommunikation zustellen und Sicherheit gewährleisten | Betreffende Nutzer sowie Hosting-, Kommunikations- und Moderationsanbieter | Bedarf des Nutzerkontos, Beschwerde oder gesetzliche Aufbewahrungssperre nach Abschnitt 9 |
| Kostenpflichtige Funktionen und Guthaben | Produkt, Zielveröffentlichung, Preis, Währung, Steuer, Anbieterkennung, Annahme, Aktivierung, Verbrauch, Ablauf | Bestellung zustande bringen und erfüllen; Rechnungen ausstellen; Steuern berechnen und melden; Betrug verhindern; und Streitigkeiten beilegen oder abwehren | Stripe oder Zahlungsanbieter sowie Steuer-, Buchhaltungs-, Betrugspräventions- und Beratungsanbieter | Vertrags-, Steuer-, Betrugs- und Einwilligungszeiträume nach Abschnitt 9 |
| Stornierung oder Widerruf | Name des Verbrauchers, Bestell- oder Dienstkennung, elektronischer Bestätigungskanal, Inhalt der Erklärung, Datum und Uhrzeit der Einreichung, Bestätigung und Ergebnis | Stornierungs- oder Widerrufsantrag entgegennehmen und nachweisen, ihn bestätigen sowie die betroffene Leistung und Zahlung beenden oder rückabwickeln, soweit erforderlich | Support-, E-Mail-, Abrechnungs- und Zahlungsanbieter; Berater oder Behörden, soweit rechtmäßig erforderlich | Vertrags-, Stornierungs-, Steuer-, Erstattungs- und Anspruchsfristen nach Abschnitt 9 |
| Premium, VIP, Highlight, Boost | Produktstatus, Ziel, Beginn/Ende oder Ereignis, Rangfolge-/Anzeigeprotokolle | Ausgewählte Sichtbarkeitsbehandlung anwenden und Leistungserbringung nachweisen | Such-/Rangfolge-, Hosting- und Analyseanbieter, deren Einsatz von einer Einwilligung abhängt | Bestell- und Streitnachweise nach Abschnitt 9 |
| KI-Generierung und -Unterstützung | Prompt, ausgewählte Inhalte, Ausgabe, Sicherheits- und Qualitätssignale | Angeforderten Text oder andere unterstützende Ausgabe erzeugen oder verbessern | KI-, Hosting- und Sicherheitsanbieter | Bis die angeforderte Ausgabe bereitgestellt wurde und jeder vom Nutzer angeforderte Verlauf endet; Sicherheits- oder Bewertungsaufzeichnungen nur für den Zeitraum, den das dokumentierte Risiko und der rechtliche Zweck erfordern |
| Matching und Rangfolge | Suche, Filter, Profil- oder Stellenanzeigenattribute, Relevanz, Aktualität, Qualität, Sicherheit, Hervorhebungsstatus | Relevante Inhalte ordnen oder empfehlen und Integrität des Marktplatzes wahren | Such-, Analyse- und Sicherheitsanbieter | Betriebsprotokolle nach Abschnitt 9 |
| Moderation und Mitteilungen | Inhalt, Meldung, Rechtsgrundlage, Prüfernotizen, Entscheidung, Beschwerde, Signale zu wiederholtem Missbrauch | Rechtswidrige oder verbotene Inhalte bearbeiten und Rechtsbehelf ermöglichen | Betroffene Nutzer, Moderatoren, Berater und Behörden, soweit rechtmäßig | Beschwerde-, Sicherheits-, Rechts- und DSA-Fristen nach Abschnitt 9 |
| Kundensupport und Anrufe | Nutzerkonto, Korrespondenz, Problem, Aufzeichnungen nur nach erforderlichem Hinweis oder erforderlicher Einwilligung | Probleme diagnostizieren, antworten und Supportmitarbeiter schulen, soweit rechtmäßig offengelegt | Support-, Kommunikations- und professionelle Anbieter | Support- und Anrufzeiträume nach Abschnitt 9 |
| Analysen und Cookies | Einwilligung, Geräte- oder Browserkennung, Seite, Ereignis, Kampagne, Diagnosedaten | Leistung oder Kampagnen nur entsprechend Kategorie und Entscheidung messen | Analyse-, Tag- und Fehlerüberwachungsanbieter | Cookie-Register und Einwilligungsnachweise |
| Sicherheit und Betrugsprävention | IP-, Geräte-, Anmelde-, Raten-, Zahlungs- und Verhaltenssignale, Warnmeldung, Untersuchung | Angriffe, Bots, gefälschte Nutzerkonten, nicht autorisierte Zahlungen und Missbrauch verhindern | Sicherheits-, Zahlungs- und Hostinganbieter sowie Berater und Behörden, soweit rechtmäßig | Risikobasierte Protokoll- und Untersuchungszeiträume nach Abschnitt 9 |
Anhang B — Standard für die Verifizierung von Datenschutzanträgen
Q•NAQ überprüft einen Antrag im Verhältnis zur Sensibilität und zum Risiko einer Offenlegung oder Löschung. Die Überprüfung kann eine Bestätigung über die E-Mail-Adresse des Nutzerkontos, eine Steuerungsmöglichkeit im angemeldeten Zustand, Bestell- oder Veröffentlichungskennungen und eng begrenzte zusätzliche Nachweise umfassen. Q•NAQ verlangt nicht allein deshalb ein Ausweisdokument, weil dies bequem ist, und schwärzt oder löscht Verifizierungsnachweise, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
Q•NAQ durchsucht Systeme, in denen sich die betreffenden Daten nach vernünftigem Ermessen befinden dürften, koordiniert sich mit Auftragsverarbeitern, schützt die Rechte anderer Personen, erläutert eine vollständige oder teilweise Ablehnung und bietet, soweit erforderlich, einen Beschwerdeweg oder den Weg zu einer Aufsichtsbehörde an. Die Entfernung aus der Ansicht für registrierte Nutzer oder einer gesondert aktivierten öffentlichen Ansicht, die Löschung aus aktiven Systemen, der Ablauf in isolierten Sicherungskopien und die fortdauernde rechtmäßige Aufbewahrung von Betrugs-, Steuer- oder Anspruchsunterlagen können nach unterschiedlichen Zeitplänen erfolgen. Q•NAQ wird nicht behaupten, eine Sicherungskopie sei sofort überschrieben worden, wenn sie stattdessen bis zur planmäßigen Rotation vom gewöhnlichen Gebrauch isoliert wurde.